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Kurzgutachten · Kostenvoranschlag · Bagatellschaden

Kleiner Schaden? Trotzdem richtig abrechnen.

Nicht jeder Kratzer braucht ein Vollgutachten — aber auch kleine Schäden werden gern zu niedrig kalkuliert. Wir liefern eine saubere Reparaturkostenkalkulation und sagen Ihnen ehrlich, wann sich ein vollständiges Gutachten lohnt.

Schnell & günstig Ehrliche Einschätzung Saubere Kalkulation Kein verschenkter Anspruch
Die wichtige Frage

Kostenvoranschlag oder Vollgutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze — in der Rechtsprechung meist rund 750 bis 1.000 Euro — Anspruch auf ein vollständiges Gutachten, das die gegnerische Versicherung zahlt. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten.

Der Haken: Ob ein Schaden wirklich „klein" ist, sieht man von außen oft nicht. Hinter einer eingedrückten Tür steckt manchmal ein Schaden, der die Grenze klar überschreitet — mit Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfall. Deshalb lohnt vorab ein kurzer Blick durch den Sachverständigen.

Vergleich

Was steckt jeweils drin?

Kurzgutachten / Kostenvoranschlag

  • Reparaturweg und Reparaturkosten
  • Foto-Dokumentation des Schadens
  • Schnell und kostengünstig
  • Ideal für kleine, klar abgegrenzte Schäden
  • Gut für Kasko-Bagatellen und Eigenreparatur

Vollständiges Schadensgutachten

  • Reparaturkosten plus Wiederbeschaffungs- & Restwert
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenanspruch
  • Beweissichere Dokumentation für die Haftpflicht
  • Bei Fremdverschulden für Sie kostenlos
Typische Fälle

Wann ein Kurzgutachten genau richtig ist.

Für diese Situationen reicht meist eine schnelle, saubere Kalkulation — ohne den Aufwand eines Vollgutachtens.

01

Kleiner Parkschaden

Kratzer, Schramme oder leichte Delle unterhalb der Bagatellgrenze — Reparaturkosten sauber beziffert.

02

Kasko-Bagatelle

Kleiner selbstverschuldeter Schaden, bei dem Sie wissen wollen, ob sich die Meldung an die Kasko lohnt.

03

Vor der Eigenreparatur

Sie reparieren selbst oder in der Werkstatt des Vertrauens und brauchen eine belastbare Kostengrundlage.

04

Zweitmeinung

Die Werkstatt- oder Versicherungskalkulation kommt Ihnen zu niedrig vor — wir prüfen sie neutral.

Ehrlich beraten

Wir verkaufen Ihnen nicht zu viel.

Ein seriöser Sachverständiger rät nicht jedem zum teuersten Gutachten. Wir schauen uns den Schaden an und sagen klar, was Sie wirklich brauchen — und wann ein Vollgutachten bares Geld für Sie bedeutet.

FAQ

Häufige Fragen zu Kurzgutachten & Kostenvoranschlag

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Vollgutachten?
Ein Kurzgutachten beziehungsweise ein Kostenvoranschlag erfasst die reinen Reparaturkosten eines kleinen Schadens. Ein Vollgutachten dokumentiert zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall und Beweisfotos — und ist bei größeren Schäden und Haftpflichtfällen die richtige Wahl.
Ab welcher Schadenshöhe brauche ich ein Vollgutachten?
Oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze, die in der Rechtsprechung meist bei etwa 750 bis 1.000 Euro liegt, hat der Geschädigte bei unverschuldetem Unfall Anspruch auf ein vollständiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Versicherung. Bei kleineren Schäden genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten.
Zahlt die Versicherung den Kostenvoranschlag?
Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten eines angemessenen Kostenvoranschlags in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Übersteigt der Schaden die Bagatellgrenze, haben Sie Anspruch auf ein vollständiges Gutachten.
Lohnt sich bei kleinen Schäden überhaupt ein Sachverständiger?
Oft ja, denn auch kleine Schäden werden gern zu niedrig kalkuliert. Wir sagen Ihnen vorab ehrlich, ob ein Kurzgutachten reicht oder ob sich wegen Wertminderung und Nutzungsausfall ein Vollgutachten lohnt — damit Sie keinen Anspruch verschenken.

Unsicher, ob Ihr Schaden klein oder groß ist?

Rufen Sie kurz an oder schicken Sie ein Foto per WhatsApp. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kurzgutachten reicht — oder ob Ihnen mehr zusteht.