Nicht jeder Kratzer braucht ein Vollgutachten — aber auch kleine Schäden werden gern zu niedrig kalkuliert. Wir liefern eine saubere Reparaturkostenkalkulation und sagen Ihnen ehrlich, wann sich ein vollständiges Gutachten lohnt.
Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie oberhalb der sogenannten Bagatellgrenze — in der Rechtsprechung meist rund 750 bis 1.000 Euro — Anspruch auf ein vollständiges Gutachten, das die gegnerische Versicherung zahlt. Darunter genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten.
Der Haken: Ob ein Schaden wirklich „klein" ist, sieht man von außen oft nicht. Hinter einer eingedrückten Tür steckt manchmal ein Schaden, der die Grenze klar überschreitet — mit Anspruch auf Wertminderung und Nutzungsausfall. Deshalb lohnt vorab ein kurzer Blick durch den Sachverständigen.
Für diese Situationen reicht meist eine schnelle, saubere Kalkulation — ohne den Aufwand eines Vollgutachtens.
Kratzer, Schramme oder leichte Delle unterhalb der Bagatellgrenze — Reparaturkosten sauber beziffert.
Kleiner selbstverschuldeter Schaden, bei dem Sie wissen wollen, ob sich die Meldung an die Kasko lohnt.
Sie reparieren selbst oder in der Werkstatt des Vertrauens und brauchen eine belastbare Kostengrundlage.
Die Werkstatt- oder Versicherungskalkulation kommt Ihnen zu niedrig vor — wir prüfen sie neutral.
Ein seriöser Sachverständiger rät nicht jedem zum teuersten Gutachten. Wir schauen uns den Schaden an und sagen klar, was Sie wirklich brauchen — und wann ein Vollgutachten bares Geld für Sie bedeutet.
Rufen Sie kurz an oder schicken Sie ein Foto per WhatsApp. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kurzgutachten reicht — oder ob Ihnen mehr zusteht.