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Merkantile Wertminderung nach Unfall

Repariert ist nicht gleich wertvoll. Holen Sie sich den Wertverlust zurück.

Ihr Fahrzeug ist nach dem Unfall ein Unfallwagen — und damit weniger wert, selbst nach perfekter Reparatur. Diesen Verlust muss die gegnerische Versicherung ersetzen. Wir berechnen ihn nachvollziehbar und setzen ihn durch.

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Grundlagen

Was merkantile Wertminderung wirklich bedeutet.

Nach einem Unfall wird Ihr Fahrzeug repariert — oft so gut, dass technisch kein Mangel mehr erkennbar ist. Trotzdem ist es weniger wert als vorher. Der Grund ist der Markt: Ein Käufer zahlt für ein Fahrzeug mit Unfallhistorie weniger als für ein vergleichbares unfallfreies. Dieser Unterschied ist die merkantile Wertminderung.

Davon zu unterscheiden ist die technische Wertminderung — sie entsteht, wenn nach der Reparatur ein bleibender technischer oder optischer Mangel zurückbleibt. In der Praxis ist heute fast immer die merkantile Wertminderung der relevante Posten.

Wichtig: Die Wertminderung ist ein eigenständiger Schadensposten — zusätzlich zu den Reparaturkosten. Genau deshalb wird sie von Versicherungen gern „vergessen" oder zu niedrig angesetzt.

Einflussfaktoren

Wovon die Höhe abhängt.

Nicht jeder Unfall führt zu einer Wertminderung — und die Höhe schwankt stark. Diese Faktoren entscheiden:

01

Fahrzeugalter

Je jünger das Fahrzeug, desto höher die Wertminderung. Bei sehr alten Fahrzeugen entfällt sie meist ganz.

02

Laufleistung

Eine niedrige Laufleistung spricht für eine Wertminderung. Bei sehr hoher Laufleistung sinkt der Anspruch.

03

Schadensumfang

Tragende Teile und großflächige Schäden wirken stärker als kleine, oberflächliche Blechschäden.

04

Vorschäden

War das Fahrzeug bereits vorher verunfallt, kann das die merkantile Wertminderung verringern.

05

Marktlage

Gefragte Modelle verlieren durch eine Unfallhistorie oft spürbarer an Wert als Massenfahrzeuge.

06

Reparaturkosten

Das Verhältnis von Reparaturkosten zum Fahrzeugwert fließt in die anerkannten Berechnungsmethoden ein.

Berechnung

Keine Schätzung — eine begründete Methode.

Die Höhe der Wertminderung wird nicht geraten, sondern mit anerkannten Verfahren ermittelt. Welche Methode passt, hängt vom Einzelfall ab — das Ergebnis muss im Gutachten nachvollziehbar begründet sein, sonst kürzt die Versicherung.

FAQ

Häufige Fragen zur Wertminderung

Was ist merkantile Wertminderung?
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der einem reparierten Fahrzeug allein deshalb anhaftet, weil es ein Unfallfahrzeug ist. Auch nach fachgerechter Reparatur bringt ein Unfallwagen beim Verkauf weniger ein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diesen Verlust muss die gegnerische Versicherung ersetzen.
Bekomme ich nach jedem Unfall Wertminderung?
Nein. Eine merkantile Wertminderung wird vor allem bei Fahrzeugen zuerkannt, die noch nicht zu alt sind und keine zu hohe Laufleistung haben, und wenn der Schaden über einen Bagatellschaden hinausgeht. Maßgeblich sind Fahrzeugalter, Laufleistung, Schadensumfang und Vorschäden — das beurteilt der Sachverständige im Einzelfall.
Wie wird die Wertminderung berechnet?
Der Sachverständige nutzt anerkannte Methoden wie das Verfahren nach Ruhkopf-Sahm, die Methode des BVSK oder das Marktrelevanz- und Faktorenmodell (MFM). Einbezogen werden Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Fahrzeugalter, Laufleistung und Schadensart. Das Ergebnis wird im Gutachten nachvollziehbar begründet.
Wer zahlt die Wertminderung?
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Verursachers die merkantile Wertminderung zusätzlich zu den Reparaturkosten. Sie ist ein eigenständiger Schadensposten und wird häufig übersehen oder von der Versicherung zu niedrig angesetzt.
Gibt es Wertminderung auch bei fiktiver Abrechnung?
Ja. Die merkantile Wertminderung steht Ihnen grundsätzlich auch dann zu, wenn Sie auf Gutachtenbasis abrechnen und nicht reparieren lassen. Der unfallbedingte Wertverlust bleibt schließlich bestehen.

Lassen Sie Ihre Wertminderung nicht verschenken.

Viele Geschädigte wissen nicht, dass ihnen zusätzlich zu den Reparaturkosten eine Wertminderung zusteht. Wir prüfen Ihren Fall — kostenlos bei unverschuldetem Unfall.